Tipps Stellenbewerbung

Der erste Eindruck von Ihnen ist entscheidend, wenn Sie auf der Suche nach Arbeit sind. Überlassen Sie nichts dem Zufall, wenn Sie Ihre Bewerbungsunterlagen einreichen oder sich das erste Mal persönlich bei einer Stellenvermittlung oder einem potenziellen Arbeitgeber vorstellen.

Nachfolgend stellen wir Ihnen hilfreiche Tipps zur Verfügung.

Bewerbungsunterlagen

  • Das Bewerbungsschreiben fasst zusammen, wieso gerade Sie für die ausgeschriebene Stelle qualifiziert und motiviert sind.
  • Der Lebenslauf enthält Ihre persönlichen Daten und beschreibt lückenlos Ihre Ausbildungen und beruflichen Erfahrungen.
  • Die Zeugnisse und Zertifikate bestätigen Ihre Ausbildungen und Berufserfahrungen.
  • Die Niederlassungs- und Arbeitsbewilligung, sofern bereits vorhanden.

 

Vorstellungsgespräch

  • Informieren Sie sich im Vorfeld bestmöglich über die ausgeschriebene Stelle und den potenziellen Arbeitgeber oder die Stellenvermittlung.
  • Bereiten Sie die wichtigsten Fragen vor zu der Firma, der Stelle und den Anstellungsbedingungen.
  • Überlegen Sie sich vor dem Gespräch mögliche Antworten auf die gängigen Fragen (Grund für den Stellenwechsel, Erwartungen an neue Stelle, Zielsetzungen für die Zukunft, Ihre Stärken und Schwächen, besondere Fähigkeiten).
  • Achten Sie auf angemessene, saubere Kleidung und Ihre Körpersprache – eine offene Haltung und ein ehrliches Lächeln hinterlassen immer einen guten Eindruck.

Tipps Temporärvertrag

Wer eine Temporärstelle sucht, muss sich für eine Stellenvermittlung entscheiden. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte sowie die Pflichten der Stellenvermittlung kennen. Lesen Sie nachfolgend wertvolle Informationen, die Ihnen die Auswahl eines zuverlässigen Vermittlers erleichtern.

Bewilligungspflicht

Das gewerbsmässige Vermitteln von Arbeitnehmern ist bewilligungspflichtig. Wenden Sie sich daher nur an Stellenvermittlungen, die über die entsprechenden Bewilligungen verfügen. Arbeitsverträge, welche mit Temporärbüros ohne Bewilligung abgeschlossen werden, sind nichtig.

 

Arbeitsvertrag

Sofern ein Arbeitseinsatz länger als sechs Stunden dauert, muss gemäss Arbeitsvermittlungsgesetz ein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen werden. Nehmen Sie einen Temporäreinsatz nicht an, wenn Ihnen ein Büro keinen schriftlichen Vertrag vorlegen will. Der Arbeitsvertrag besteht üblicherweise aus Rahmenvertrag und Einsatzvertrag.

 

Kündigungsfristen

Die Kündigungsfristen bei einem unbefristeten temporären Einsatz sind gemäss Arbeitsvermittlungsgesetz wie folgt geregelt:

  • In den ersten 3 Monaten: Mindestens 2 Tage
  • Vom 4. bis und mit 6. Monat: Mindestens 7 Tage
  • Ab dem 7. Monat: Mindestens 1 Monat

 

Krankheit

Werden Ihnen bei Krankheit mehr als die ersten drei Tage nicht bezahlt, sollten Sie den Vertrag nicht unterschreiben. Üblich sind 80 % des Lohnes bei einer Wartefrist von zwei bis drei Tagen während maximal 720 Tagen.

Spesen

Akzeptieren Sie keine überhöhten Spesenvergütungen. Im Falle von Arbeitslosigkeit, Unfall, Krankheit sowie auch bezüglich AHV und BVG werden die Spesen nicht für die Leistungsberechnung berücksichtigt. Spesen sind grundsätzlich in ihrer tatsächlichen Höhe oder gemäss ave GAV zu entschädigen. Bei Nachweis kann auf eine Stundenpauschale abgestellt werden.

 

Festanstellung

Vereinbarungen, die es Ihnen verunmöglichen oder erschweren nach Ende des Einsatzes in den Einsatzbetrieb überzutreten, sind nichtig. Solche Verträge sollten Sie grundsätzlich nicht unterschreiben.

 

Lohn

Der vereinbarte Lohn ist gemäss nachfolgendem Beispiel im Vertrag detailliert auszuweisen.

Grundlohn 27.00  
Anteil Ferien 2.87 10.64%
Feiertage 0.97 3.60%
13. Monatslohn 2.57 8.33%
Total 33.41  

 

 

Hilfe

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