Mit einem Probearbeitstag wird in erster Linie die Eignung eines Bewerbers für eine Stelle geprüft und der Bewerber kann sich ein erstes Bild von seinem allfällig künftigen Arbeitsplatz machen. Der Probetag ist ein wichtiges Instrument im Selektionsprozess. Wichtig ist, dass ein Probeeinsatz zeitlich begrenzt ist auf maximal zwei Tage.
Häufig stellt sich die Frage, ob Probearbeitstage bezahlt sind oder nicht. In der Regel erfolgen diese unentgeltlich. Wie immer bei solchen Fragen gilt es, die Bezahlung oder die Unentgeltlichkeit klar zu vereinbaren. Wird dies nicht geregelt, wird die Bezahlung der Probearbeit angenommen, was die ganze Sache nicht einfacher macht. Gemäss Art. 322, Abs. 1 OR, muss der übliche Lohn entrichtet werden.
Eine weitere Frage ist der Versicherungsschutz bei Unfall. Wenn der Arbeitnehmer mindestens acht Wochenstunden in einem Unternehmen arbeitet, ist er obligatorisch gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Dies gilt auch bei unentgeltlicher Probearbeit. Wenn der Einsatz weniger als acht Wochenstunden dauert, ist die Person nur gegen die Folgen von Berufsunfällen versichert.
Haben Sie Fragen dazu? Tempro Personal steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Autor: Peter Eisenring, Tempro Personal Frauenfeld