Am 1. Juli 2018 tritt in der Schweiz die Stellenmeldepflicht (STMP) in Kraft.
Sie ist das Resultat der Masseneinwanderungsinitiative, welche am 9. Februar 2014 vom Schweizer Volk mit 50,3% angenommen wurde.
Neu müssen alle Arbeitgeber eine offene Stelle dem RAV melden, wenn diese eine Berufsgruppe betrifft, die gesamtschweizerisch eine Arbeitslosigkeit von mindestens 8% (ab 01.01.2020 5%) aufweist.
Erst nach einer Sperrfrist von fünf Arbeitstagen (ohne Samstage, Sonntage, Feiertage) darf die Stelle öffentlich publiziert werden.
Die Stellenmeldepflicht ist branchenübergreifend und kann bei Regelverstössen zu Bussen bis zu CHF 40'000.00 führen.
Autor: Peter Schüpbach, Geschäftsleiter Tempro Personal Management AG